Masern - Impfpflicht ab dem 1. März 2020

03.03.2020

Liebe Eltern der Judith-Kerr-Grundschule,

seit dem 01. März 2020 besteht in ganz Deutschland eine Masernimpfpflicht. Für Schüler*innen und pädagogisches sowie sonstiges Personal gilt an Schulen die Impfpflicht für Masern.

Sie als Erziehungsberechtigte müssen bis 31.07.2021 den Nachweis eines Impfschutzesgegen Masern oder eine Immunisierung gegen Masern erbringen.

Eine medizinische Kontraindikation muss ärztlich nachgewiesen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums der Bundesrepublik Deutschland unter der Rubrik Impfungen - leider nur in Deutsch und Englisch.

Es ist wichtig, dass Sie sich darum kümmern. Der genannte Zeitrahmen geht schneller vorbei als man denken kann.

Wer diesen Nachweis nicht erbringt, handelt laut Gesetz ordnungswidrig und kann mit einer hohen Geldstrafe belegt werden.

Das muss nicht sein. Bitte kümmern Sie sich um die drei nötigen Nachweise.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Heitmann